
Gesamt- und Teilhabeplanverfahren im Rahmen der Eingliederungshilfe gemäß § 99 SGB IX i.V. m. § 53 Abs. 1 u. 2 SGB XII, §§102ff. SGB IX
Die Psychosoziale Beratungsstelle Celle führt Gesamt- und Teilhabeplanverfahren für die Stadt und den Landkreis Celle im Rahmen der Eingliederungshilfe gemäß §99 SGB IX i.V.m. §53 Abs. 1 u. 2 SGB XII u. §§ 102ff. SGB IX durch.
Nach der Antragsstellung beim örtlichen Sozialhilfeträger erfolgt die Erstellung bzw. das Einholen einer fachärztlichen Stellungnahme beim Facharzt. Im Anschluss folgt eine Hilfeplankonferenz unter Beteiligung aller für den Prozess notwendigen Personen bzw. Institutionen (Klient, gesetzlicher Betreuer, Einrichtung, etc.). In der Konferenz wird der Hilfebedarf ermittelt und die nachfolgende Form der Unterstützung festgelegt.
In regelmäßigen, zeitlich unterschiedlichen Abständen, jedoch spätestens nach 2 Jahren, erfolgt die Überprüfung und ggf. Anpassung der Hilfen.
Die spezifische Einzelfallsteuerung berücksichtigt dabei alle Formen (ambulante, teilstationäre, stationäre, etc.) der Eingliederungshilfe und geht individuell auf die Bedürfnisse der Hilfesuchenden ein.